Betreuungsweisung ....... eine Alternative zur Haftstrafe•von einem Richter bzw. Jugendamt angewiesene Einzelfallhilfe•für 14- bis 21-jährige Jugendliche und Heranwachsende•Zuweisung/Betreuung bis zu 12 MonateDer/die Betroffene wird von der Mitarbeiterin mindestens einmal wöchentlich, darüber hinaus nach Bedarf und Absprache, individuell beraten und unterstützt; z.B.:•im Rahmen “Schule, Ausbildung, Beruf”,•bei Konflikten im Elternhaus,•bei den Behördengängen,•bei der Freizeitgestaltung,•bei der Auseinandersetzung mit der Straftat.