Betreuungsweisung ... . ... eine Alternative zur Haftstrafe von einem Richter bzw. Jugendamt angewiesene Einzelfallhilfe für 14- bis 21-jährige Jugendliche und Heranwachsende Zuweisung/Betreuung bis zu 12 Monate Der/die Betroffene wird von der Mitarbeiterin mindestens einmal wöchentlich, darüber hinaus nach Bedarf und Absprache, individuell beraten und unterstützt; z.B.: im Rahmen “Schule, Ausbildung, Beruf”, bei Konflikten im Elternhaus, bei den Behördengängen, bei der Freizeitgestaltung, bei der Auseinandersetzung mit der Straftat.
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