Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen ... ... ist eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform für Jugendliche, die     Unterstützung und Begleitung bei Problemen aller Art bietet Gesetzliche Grundlage: SGB VIII §13/3 Aufnahmevoraussetzungen: Mindestalter: 16 Jahre Teilnahme an schulischer/ beruflicher Bildungsmaßnahme Kontaktaufnahme über Jugendamt: Tel. 0375/440223114
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